Zirka 90% aller Brandopfer kommen nicht durch Flammen ums Leben, sondern sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung. Eine Investition von ein paar Euro für einen batteriebetriebenen
Rauchmelder schafft Abhilfe. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig.
HINWEIS FÜR HÄUSLBAUER:
Gemäß den gültigen Gesetzen und Vorschriften ist bei Neubauten welche eine Baugenehmigung nach dem 2013-07-01 erhalten haben sind die gültigen OIB Richtlinien sowie die TRVB 122S zwingend
einzuhalten. In diesen ist unter anderem folgendes geregelt:
- In Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung, Kindergärten und Beherbergungsstätten mit bis zu 30 Gästebetten sind Rauchmelder verbindlich vorgeschrieben.
- Es dürfen nur Rauchmelder nach ÖNORM EN 14604 eingesetzt werden.
- Rauchmelder mit 230V Netzversorgung müssen über eine redundante Stromversorgung verfügen.
- In Wohnungen und Wohnhäusern muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen Küche – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchmelder
angeordnet werden. (Quelle TRVB 122 S / Ausgabe 2013)
Für Fragen über den richtigen Montageort bzw. den richtigen Rauchmelder (Funk, Spannungsversorgt oder Batterie) wenden Sie sich bitte an
- Das Elektrotechnik Unternehmen Ihres Vertrauens
- Oder die Feuerwehr Ihres Vertrauens
Hinweise zu Rauchmeldern:
- Alles was verhindert, dass Rauch ins Gehäuse des Rauchmelders eindringt, könnte den Alarm verzögern bzw. sogar ausschließen.
- Wenn Sie einen batteriebetriebenen Rauchmelder verwenden und es ertönt in regelmäßigen Abständen eine kurzes Warnsignal, ist
die Batterie ausgewechselt werden. (Lebensdauer einer Batterie: ca. 1 – 2 Jahre)
- Alle sechs Monate sollte das Gehäuse vorsichtig gereinigt werden.
- Achten Sie stets auf die gültige Prüfzeichen beim Kauf von Rauchmeldern (VdS- Prüfzeichen bzw. EN 14604)